Recht
Hrsg.: BStM der Justiz und für Verbraucherschutz
Rechtliche Grundlage für die Überprüfungspflicht von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Entwässerungssatzung der Münchener Stadtentwässerung.
Es müssen dabei alle Teile der Grundstücksent-wässerungsanlage, welche im Erdreich oder unterhalb der Gebäude verlegt sind überprüft werden. Dazu gehören die Anschlusskanäle, die Grundleitungen sowie Schächte und Abwasserbehandlungsanlagen. In München gilt dies also auch für den Kanalabschnitt zwischen städtischem Kanal und der Grundstücksgrenze(= Anschlußkanal).
Hrsg.: Münchner Stadtenwässerung
Hrsg: Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Lokalbaukommission - Zentrale Dienste
Blumenstraße 28b, 80331 München
Hrsg: Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Lokalbaukommission - Zentrale Dienste
Blumenstraße 28b, 80331 München
Garagen, Carport und Gartenhäuser
Auf der verlinkten Seite finden Sie ausführliche Informationen der LH München zu diesem Thema als erste Information. Sollte Ihnen hier auch nicht weiter geholfen werden, dann kontaktieren Sie mich doch gerne.
Einfriedungssatzung
In der Stadt München gilt die sog. Einfriedungssatzung, die Sie bei der Auswahl und Gestaltung ihrer Grundstückseinfriedung (z.B. Zäune) beachten müssen
Freiflächengestaltungssatzung
Wenn Sie in München bauen wollen kommen Sie in vielen Fällen (bei einem Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten) an dieser Satzung nicht vorbei. Diese Satzung so eine angemessene Begrünung und Gestaltung der Baugrundstücke sicher stellen und fördern.
Alles rund um den Baumschutz
Auf dieser verlinkten Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Baumschutz in Müchen.